Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir beraten Unternehmen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Ob klassisches Arbeitsrecht oder betriebliche Altersversorgung: dank Spezialisierung und vielfältiger Branchenkenntnis sind wir Arbeitsrechtsspezialisten. In individuellen und kollektiven Rechtsfragen übernehmen wir die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung. Von personellen Einzelmaßnahmen bis hin zur Restrukturierung. Von der Planung über die Verhandlung bis zur Umsetzung. Mit individueller und wirtschaftlich orientierter Betreuung lassen sich haftungsträchtige Angriffspunkte vermeiden oder entstehende Konfliktlagen schnell und effektiv lösen.


Geschäftsführer und Vorstände

Die Vertragsgestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträgen bedürfen einer besonders sorgfältigen und individuellen Ausgestaltung. Geschäftsführer und Vorstände unterliegen grundsätzlich keinem besonderen Kündigungsschutz, so dass die maßgeblichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung bereits Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein sollten. Insbesondere bei Kündigung und Abberufung sowie einvernehmlicher Beendigung spielen (fehlende) vertragliche Gesichtspunkte meist eine entscheidende wirtschaftliche und rechtliche Rolle. Neben der Beratung im laufenden Geschäft besteht ein weiterer Schwerpunkt in der Bewertung persönlicher Risiken und deren Absicherung durch eine so genannte D&O-Versicherung.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis ist die Existenzgrundlage eines Arbeitnehmers. Umso wichtiger ist es, bei Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei Vorliegen eines Trennungswunsches alle rechtlichen Aspekte im Blick zu haben und konsequent zu verfolgen. Das Kündigungsschutzrecht hat sich zu einem unfassenden und nahezu unüberschaubaren Rechtsgebiet entwickelt, deren Beherrschung nur noch durch eine 100-prozentige Spezialisierung gewährleistet werden kann. Wir unterstützen Sie bei der nachhaltigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und beraten individuell, um die für Sie bestmögliche Lösung zu erzielen. Hierbei haben wir auch die sozialversicherungs- und versorgungsrechtlichen Aspekte im Blick.

Sozialversicherungsrecht/Künstlersozialkasse

Die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sind zahlreich und kompliziert. Bedeutend ist im Rahmen der Beratung von Arbeitgebern z. B. die statusrechtliche Beurteilung vor Aufnahme einer Tätigkeit, beispielsweise durch einen freien Mitarbeiter sowie die Abwehr von unberechtigten Nachforderungen im Zusammenhang mit einer erfolgten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger.

Ein besonderer Zweig der Sozialversicherung ist die Künst-lersozialversicherung. Ein eher unbekanntes Rechtsgebiet, das zur Zeit aufgrund umfangreicher Prüfungen viel Beachtung findet. Wofür Künstlersozialabgaben zu zahlen sind, wie Einfluss auf die Bemessungsgrundlage genommen werden kann, abgabepflichtige Tatbestände vermieden und Nachforderungen abgewehrt werden können, beraten wir aufgrund vielfältiger Erfahrungen rechtssicher und helfen mit individuellen Lösungen.


Arbeits- und Wettbewerbsrecht

Ein besonderer Tätigkeits- und Forschungsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Zusammenhang mit Rechtsfragen an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht. Konflikte in diesem Spannungsfeld sind von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmen und rechtlich komplex, weil sie sich oftmals nicht eindeutig dem Arbeitsrecht bzw. dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zuordnen lassen. Sie betreffen z. B. Fragen wie die unerlaubte Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers, die Weitergabe von internen Informationen, die Nutzung von Adressmaterial durch Konkurrenzunternehmen sowie alle weiteren wettbewerbsrechtlich relevanten Handlungen mit arbeitsrechtlichem Bezug. Die geeigneten Mittel zur sofortigen Unterbindung sind im Regelfall der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei stets besonders zu prüfen ist, ob die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder die Angelegenheit vor die Zivilgerichtsbarkeit gehört.


Unternehmensbezogenes Vertragsrecht

Unternehmensbezogene Vertragsgestaltung, Überprüfung vertraglicher Ansprüche sowie AGB-Recht: ob freier Mitarbeitervertrag, allgemeine Dienstleistungsvereinbarung, Service-, Kooperations- oder Liefervertrag, Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen – alle Vertragsdokumente werden nach sorgfältiger Abstimmung mit dem Mandanten präzise unter Wahrung der unternehmerischen Interessen ausgestaltet. Dies schafft Rechtssicherheit und führt zur Durchsetzung von eigenen Positionen. Wir verfolgen Forderungsansprüche der Unternehmen und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Notfalls mit Hilfe gerichtlicher Maßnahmen.


Gutachten/Sachverständigentätigkeit

Zu vielfältigen Aspekten des Arbeits- und Vertragsrechts erstellen wir Gutachten, die zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Frage der Beurteilung der Werthaltigkeit von Ansprüchen benötigt werden.

Ferner sind wir für Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte als Sachverständige zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts tätig und verfügen über fundierte Erfahrungen zu branchenspezifischen Regelungen.