Wir
beraten Unternehmen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts.
Ob klassisches Arbeitsrecht oder betriebliche
Altersversorgung: dank Spezialisierung und vielfältiger
Branchenkenntnis sind wir Arbeitsrechtsspezialisten. In
individuellen und kollektiven Rechtsfragen übernehmen wir
die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung.
Von personellen Einzelmaßnahmen bis hin zur
Restrukturierung. Von der Planung über die Verhandlung bis
zur Umsetzung. Mit individueller und wirtschaftlich
orientierter Betreuung lassen sich haftungsträchtige
Angriffspunkte vermeiden oder entstehende Konfliktlagen
schnell und effektiv lösen.
Geschäftsführer
und Vorstände
Die
Vertragsgestaltung von Geschäftsführer- und
Vorstandsanstellungsverträgen bedürfen einer besonders
sorgfältigen und individuellen Ausgestaltung.
Geschäftsführer und Vorstände unterliegen grundsätzlich
keinem besonderen Kündigungsschutz, so dass die
maßgeblichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der
Beendigung bereits Gegenstand der vertraglichen
Vereinbarung sein sollten. Insbesondere bei Kündigung und
Abberufung sowie einvernehmlicher Beendigung spielen
(fehlende) vertragliche Gesichtspunkte meist eine
entscheidende wirtschaftliche und rechtliche Rolle. Neben
der Beratung im laufenden Geschäft besteht ein weiterer
Schwerpunkt in der Bewertung persönlicher Risiken und deren
Absicherung durch eine so genannte
D&O-Versicherung.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Das
Arbeitsverhältnis ist die Existenzgrundlage eines
Arbeitnehmers. Umso wichtiger ist es, bei Erhalt einer
Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei Vorliegen eines
Trennungswunsches alle rechtlichen Aspekte im Blick zu
haben und konsequent zu verfolgen. Das
Kündigungsschutzrecht hat sich zu einem unfassenden und
nahezu unüberschaubaren Rechtsgebiet entwickelt, deren
Beherrschung nur noch durch eine 100-prozentige
Spezialisierung gewährleistet werden kann. Wir unterstützen
Sie bei der nachhaltigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und
beraten individuell, um die für Sie bestmögliche Lösung zu
erzielen. Hierbei haben wir auch die sozialversicherungs-
und versorgungsrechtlichen Aspekte im
Blick.
Sozialversicherungsrecht/Künstlersozialkasse
Die
sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sind zahlreich
und kompliziert. Bedeutend ist im Rahmen der Beratung von
Arbeitgebern z. B. die statusrechtliche Beurteilung vor
Aufnahme einer Tätigkeit, beispielsweise durch einen freien
Mitarbeiter sowie die Abwehr von unberechtigten
Nachforderungen im Zusammenhang mit einer erfolgten
Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger.
Ein besonderer Zweig der Sozialversicherung ist die
Künst-lersozialversicherung. Ein eher unbekanntes
Rechtsgebiet, das zur Zeit aufgrund umfangreicher Prüfungen
viel Beachtung findet. Wofür Künstlersozialabgaben zu
zahlen sind, wie Einfluss auf die Bemessungsgrundlage
genommen werden kann, abgabepflichtige Tatbestände
vermieden und Nachforderungen abgewehrt werden können,
beraten wir aufgrund vielfältiger Erfahrungen rechtssicher
und helfen mit individuellen Lösungen.
Arbeits- und Wettbewerbsrecht
Ein
besonderer Tätigkeits- und Forschungsschwerpunkt der
Kanzlei liegt im Zusammenhang mit Rechtsfragen an der
Schnittstelle zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht.
Konflikte in diesem Spannungsfeld sind von erheblicher
wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmen und rechtlich
komplex, weil sie sich oftmals nicht eindeutig dem
Arbeitsrecht bzw. dem Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) zuordnen lassen. Sie betreffen z. B.
Fragen wie die unerlaubte Konkurrenztätigkeit des
Arbeitnehmers, die Weitergabe von internen Informationen,
die Nutzung von Adressmaterial durch Konkurrenzunternehmen
sowie alle weiteren wettbewerbsrechtlich relevanten
Handlungen mit arbeitsrechtlichem Bezug. Die geeigneten
Mittel zur sofortigen Unterbindung sind im Regelfall der
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei
stets besonders zu prüfen ist, ob die ausschließliche
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder die
Angelegenheit vor die Zivilgerichtsbarkeit
gehört.
Unternehmensbezogenes
Vertragsrecht
Unternehmensbezogene
Vertragsgestaltung, Überprüfung vertraglicher Ansprüche
sowie AGB-Recht: ob freier Mitarbeitervertrag, allgemeine
Dienstleistungsvereinbarung, Service-, Kooperations- oder
Liefervertrag, Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen – alle
Vertragsdokumente werden nach sorgfältiger Abstimmung mit
dem Mandanten präzise unter Wahrung der unternehmerischen
Interessen ausgestaltet. Dies schafft Rechtssicherheit und
führt zur Durchsetzung von eigenen Positionen. Wir
verfolgen Forderungsansprüche der Unternehmen und wehren
unberechtigte Ansprüche ab. Notfalls mit Hilfe
gerichtlicher Maßnahmen.
Gutachten/Sachverständigentätigkeit
Zu
vielfältigen Aspekten des Arbeits- und Vertragsrechts
erstellen wir Gutachten, die zur Vorbereitung von
Entscheidungen oder zur Frage der Beurteilung der
Werthaltigkeit von Ansprüchen benötigt werden.
Ferner sind wir für Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und
Personalräte als Sachverständige zu sämtlichen Fragen des
Arbeitsrechts tätig und verfügen über fundierte Erfahrungen
zu branchenspezifischen Regelungen.